Kostüme, die beleidigend sind: Was ist tabu?

Winfried Meier
2025-04-20 20:33:08
Anzahl der Antworten: 19
Nationalsozialistische Symbole oder Schlagworte sind grundsätzlich verboten, als Teil einer Verkleidung zu Karneval oder Halloween also ebenfalls nicht erlaubt. Auch das Mitführen von täuschend echten Waffen ist gesetzeswidrig. Eine Verkleidung als Adolf Hitler oder ein Kostüm, auf dem zum Beispiel Hakenkreuze, Triskele oder Keltenkreuze zu sehen sind, solltest du auf keinen Fall wählen. Bei Verstoß gegen den hier geltenden § 86a Strafgesetzbuch (StGB) droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Darüber hinaus sind neben Symbolen auch nationalsozialistische Abkürzungen bei der Kostümierung verboten. Dazu zählen zum Beispiel: WP (White Power), eine Parole des Ku-Klux-Klans; SGH (Sieg Heil), ein Teil des Hitlergrußes; B&H (Blut und Ehre), ein Schlagwort aus der Hitlerjugend.

Juliane Heil
2025-04-11 06:07:04
Anzahl der Antworten: 14
Diskriminierende Kostüme stellen grundsätzlich ein Tabu dar.

Rose Maier
2025-04-04 22:03:52
Anzahl der Antworten: 10
Originale Dienst-Bekleidungen wie beispielsweise eine Polizeiuniform sind als Kostüm verboten. Das Gleiche gilt für Nazi-Uniformen oder jegliche Form von Terroristen-Outfits. Wer an den närrischen Tagen mit einem Hakenkreuz unterwegs ist, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Weiße Roben und Mützen des Ku-Klux-Klans sind ebenfalls weder lustig noch originell, sondern verboten. Auch täuschend echte Waffen sollten Sie auf keinen Fall als Maskerade wählen.

Diethelm Peter
2025-03-27 22:42:31
Anzahl der Antworten: 16
Rechtsextremistische Verkleidungen, wie etwa als Anhänger des Nationalsozialismus, fallen unter volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme und werden strengstens untersagt. Dasselbe gilt auch für alle Verkleidungen mit allgemein in Deutschland verbotenen Symbole und Zeichen, wie etwa das Hakenkreuz. Auch Kostümierungen mit der Aufschrift "WP", der Abkürzung für "White Power", den Wahlspruch des rassistischen Geheimbunds "Ku-Klux-Klan", sind beispielsweise nicht erlaubt. Verkleidungen, die an terroristische Vereinigungen erinnern, sind ebenfalls verboten.

Dorothee Weiß
2025-03-27 19:08:26
Anzahl der Antworten: 20
Gerade in Zeiten, in denen der Terrorismus die ganze Welt heimsucht, sollte auf entsprechende Verkleidungen als Dschihadist oder ähnliches verzichtet werden, um keine Angst bei den Mitmenschen auszulösen. Eine Verkleidung als Adolf Hitler wäre ebenso unpassend wie strafbar. Weitere Zeichen der nationalsozialistischen Ideologie und somit verbotene Kostüme sind beispielsweise folgende Abkürzungen:
WP (= “White Power”): Dabei handelt es sich um den Wahlspruch des Ku-Klux-Klan, welcher für die angestrebte Vorherrschaft der „weißen Rassen“ steht. SGH (= “Sieg Heil”): Teil des Hitlergrußes, bei dem der rechte Arm mit flacher Hand nach oben gestreckt und die Phrase entsprechend ausgerufen wurde. B & H (= “Blut und Ehre”): Dies ist ein Schlagwort, welches unter anderem in der Hitlerjugend verwendet wurde.
Weiterhin ist auch die Verwendung von Hakenkreuzen streng untersagt und sollte nicht den Teil einer Karnevalsverkleidung darstellen. Werden diese Symbole oder Schlagworte als Teil verbotener Kostüme genutzt, kann dies einen Straftatbestand darstellen.
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