Darf ich meine eigenen Snacks und Getränke ins Kino mitbringen?

Milan Lenz
2025-03-31 07:48:37
Anzahl der Antworten: 16
Es gibt kein allgemeingültiges Gesetz, das das Mitbringen von Snacks und Getränken untersagt. Genaugenommen entscheidet jedes Kino selbst. Dementsprechend können Kinobetreiber selbst entscheiden, ob das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen im jeweiligen Kino untersagt ist oder eben nicht. Sogar von Saal zu Saal können unterschiedliche Regeln gelten. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, den Zutritt verwehrt zu bekommen. Es lohnt sich also, die Kinoregeln vor dem Besuch gründlich nachzulesen.
In den meisten Kinos gilt aber die Regel: Was in eine Handtasche passt darf mitgebracht werden. Demnach sind kleine Snacks wie Lollis, Bonbons oder Kaugummi für die meisten Kinobetreiber kein Problem.

Käte Wiese
2025-03-23 06:43:10
Anzahl der Antworten: 20
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, welches das Mitnehmen von Snacks ins Kino verbietet. Kim Ludwig Koch von Cineplex Deutschland verweist allerdings auf das Hausrecht der Betreiber:innen. In der Regel sei dies darin festgeschrieben.
Bei großen Kinoketten, etwa UCI, Cinestar und Cinemaxx, findest du direkt in der Hausordnung den Hinweis, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Abschlussfazit: Werfe am besten einen Blick in die jeweilige Hausordnung.
Kaugummi, Bonbons oder ein Schokoriegel sollten meist kein Problem darstellen.

Carina Haas
2025-03-23 06:00:18
Anzahl der Antworten: 14
Eigene Snacks und Getränke haben im Kino nichts zu suchen. Die Kinos haben Hausrecht – und meist untersagen sie die Mitnahme eigener Snacks und Drinks. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.
Dabei geht es natürlich nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken. Stichprobenartige Kontrollen sind daher möglich.
Auch der Hauptverband der deutschen Filmtheater empfiehlt seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Speisen, Snacks und Getränken nicht zu gestatten. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird.

Gertrud Reichel
2025-03-23 05:30:34
Anzahl der Antworten: 16
In Deutschland sind eigene Snacks im Kino nicht generell verboten. Viele Kinos haben aber in ihrer Hausordnung stehen, dass keine selbst mitgebrachten Speisen gegessen werden dürfen. Manche Kinos werben aber auch damit, dass wir ihn ihrem Kino auch eigene Snacks futtern können.

Dirk Schulz
2025-03-23 05:20:08
Anzahl der Antworten: 14
Nein, das ist in den allermeisten Kinos verboten. Das steht entweder in der ausgehängten Hausordnung oder direkt auf den gelösten Kinotickets.
Die Kinotickets sind nämlich viel zu billig, sodass ein Kino in der Regel keinen Gewinn mit dem Verkauf von Tickets erzielt. Damit ein Kino überhaupt etwas verdient, muss es Umsatz mit Getränken und Speisen machen.
Beim Verstoß gegen die Regel, dass keine Getränke mitgebracht werden dürfen, darf ein Kino dich rauswerfen ohne dir das Eintrittsgeld zurückzahlen zu müssen.

Yusuf Geiger
2025-03-23 04:31:53
Anzahl der Antworten: 20
Es gibt kein Gesetz, das die Mitnahme von eigenen Snacks in den Kinosaal verbietet. Die Betreiber legen aber eine Hausordnung fest. Hiernach ist es in der Regel bei Kinos der großen Ketten UCI Kinowelt, Cinemaxx, Cineplex und Co., aber auch der kleinen unabhängigen Lichtspielhäuser verboten, eigenes Essen mitzubringen.
Eine allgemein gültige Regelung gibt es nicht, es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Kinos in Deutschland das Mitbringen von Popcorn, Chips, Cola und Bier in den Hausregeln untersagen. Meistens sieht man direkt am Eingang einen entsprechenden Hinweis. Zwar finden anders als zum Beispiel bei Konzerten normalerweise keine allgemeinen Taschenkontrollen am Kinoeingang statt und auch Rucksäcke werden normalerweise nicht vom Kinopersonal nach Speisen durchsucht, allerdings können durchaus Stichproben stattfinden.

Dörte Schuster
2025-03-23 02:35:40
Anzahl der Antworten: 18
Du hast es sicher schon erwartet: Eigene Snacks und Getränke ins Kino bringen und dort verzehren, das geht in aller Regel nicht. Der Kinobetreiber kann dir also den Einlass verweigern, wenn er dich mit deinem Proviant erwischt.
Grob gesagt bedeutet das, dass der Inhaber von Räumlichkeiten unter anderem bestimmen darf, was die Besucher mitbringen dürfen. Und genau dieses Recht erlaubt es auch Kinobetreibenden, das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen zu untersagen. Sie gewähren dir nur unter der Bedingung Zutritt, dass du keine Speisen und Getränke dabeihast. Hältst du dich nicht an diese Regel, kann dir der Eintritt verwehrt werden.

Bernadette Fritz
2025-03-23 02:31:27
Anzahl der Antworten: 13
In der Regel nicht. Kinos haben Hausrecht und können die Mitnahme eigener Snacks und Drinks untersagen - und tun dies auch. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.
Dabei geht es natürlich nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken, sagt Koch. Stichprobenartige Kontrollen sind daher möglich, so Koch. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird.

Martina Jansen
2025-03-23 01:52:36
Anzahl der Antworten: 20
Das Mitbringen von Snacks ins Kino widerspricht dem Geschäftsmodell der Kinos.
Es existiert kein Gesetz, das die Mitnahme von Snacks ins Kino explizit verbietet. Kim Ludolf Koch von Cineplex Deutschland verweist jedoch auf das Hausrecht der Betreiber. In der Regel sei dies in der Hausordnung festgehalten.
Große Kinoketten wie UCI, Cinestar und Cinemaxx weisen in ihrer Hausordnung explizit darauf hin, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist.
Abschlussfazit: Informieren Sie sich am besten in der jeweiligen Hausordnung, ob das Mitbringen von Snacks und Getränken erlaubt ist. Kaugummi, Bonbons oder ein Schokoriegel sind in den meisten Fällen kein Problem.
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