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Southside Tickets weiterverkaufen: Ist das erlaubt?

Mandy Ruf
Mandy Ruf
2025-04-14 19:20:13
Anzahl der Antworten: 19
Grundsätzlich ist es Privatpersonen gestattet, eine nicht benötigte Eintrittskarte im Internet oder direkt am Veranstaltungsort zu verkaufen. Es ist ihm sogar gestattet, dies gewinnbringend zu tun. Dies bedeutet, dass er für seine Eintrittskarte wesentlich mehr Geld verlangen darf, als er eigentlich bezahlt hatte. Für jene Menschen haben die AGB der Veranstalter, gemäß derer ein Weiterverkauf nicht gestattet ist, Gültigkeit. Es stellt gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine unangemessene Härte dar, wenn dieses Weiterverkaufsverbot umgesetzt werden muss. Vielmehr wird ein derartiges Vorgehen als ein Schleichbezug angesehen, gegen den ein Veranstalter auch gerichtlich vorgehen kann. Fazit: Man darf Eintrittskarten weiterverkaufen, solange man ein privater Verkäufer ist. Sobald man aber in den gewerblichen Bereich fällt, ist ein Weiterverkauf von Tickets gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gestattet.