Wohin darf Hasso nicht? Orte, an denen Hunde tabu sind!

Theresa Schuler
2025-03-09 13:27:38
Anzahl der Antworten: 19
Rechtlich gesehen sind Hunde in der Gastronomie erlaubt, zumindest solange Sie im Gastraum bleiben und nicht in Bereiche vordringen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird. In der Küche oder in Lagerräumen sind sie also tabu.

Samuel Schüler
2025-03-09 09:34:37
Anzahl der Antworten: 15
Bestimmte öffentliche Orte sind tabu. Dazu gehören neben Kirchen und Schulen auch Kindergärten und Kinos. Wollen Sie einen Spielplatz besuchen, müssen Sie Ihren Hund vor dem Zaun anleinen und dürfen ihn nicht im Sand toben lassen. Viele Strände an Nord- und Ostseeküste sind während der Hauptsaison ebenfalls für Hunde gesperrt.

Harald Wahl
2025-03-09 04:36:56
Anzahl der Antworten: 12
Bevor der Hund mit ins Büro oder in die Werkstatt darf, ist die Genehmigung der Unternehmensleitung einzuholen. Nur wenn Arbeitgebende damit einverstanden sind, dürfen Beschäftigte ihre Vierbeiner mitbringen. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, müssen Hunde draußen bleiben.
Zudem darf eine einmal erteilte Genehmigung jederzeit wieder zurückgenommen werden. Das kann etwa die Hundehaarallergie eines Beschäftigten oder die Angst vor Hunden sein. Beginnt der Hund damit, die Belegschaft oder Besucherinnen und Besucher anzuknurren, störend zu schnarchen oder die Notdurft im im Gebäude zu verrichten, darf der Arbeitgebende seine Erlaubnis zurückziehen.

Jacqueline Hentschel
2025-03-09 04:11:26
Anzahl der Antworten: 14
Hunde dürfen dort nicht mitgenommen werden wo man offene Lebensmittel, z.B. in Bedientheken für Wurst oder Käse kaufen kann, also grundsätzlich nie in Supermärkte und auch nicht in Bäckereien oder zum Schlachter. Bei Drogeriemärkten musst du am Eingang gucken, zu DM oder Rossmann aber nicht. Grundlegend gibt es bei den Meisten Geschäften Schilder, wo steht das Hunde draußen bleiben müssen. In Lebensmittelmärkte aufgrund der Hygiene sowieso nicht.

Steven Menzel
2025-03-08 21:19:20
Anzahl der Antworten: 15
Eine klare Regelung gibt es bei der Mitnahme von Hunden in Geschäfte mit Lebensmitteln. Hier gelten die Hygienevorschriften und Tiere sind im Laden grundsätzlich verboten. Dies ist so in der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene, Verordnung Europäisches Gemeinschaftsrecht (EG) Nr. 852/2004, gesetzlich vorgeschrieben. Sogar Apotheken sind betroffen, wenn in diesen zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.
Ebenso sind Bereiche, in denen Lebensmittel zubereitet oder gelagert werden, tabu für den Vierbeiner. Hierzu zählen zum Beispiel die Küche oder die Speisekammer. Informiert ein Schild an der Eingangstür etwa ‚Hunde bleiben bitte draußen‘, dann muss der Halter dies als gegeben hinnehmen und kann nichts dagegen machen.
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