Dürfen Kinos meine Tasche durchsuchen? Rechtliche Aspekte?

Annika Eberhardt
2025-04-12 05:44:20
Anzahl der Antworten: 18
Eine Taschenkontrolle ist jedoch ein Eingriff in die Privatsphäre und gegen den Willen des Kinogängers nicht erlaubt. Verpflichtet ist er gleichwohl nicht dazu, die Tasche zur Kontrolle zu öffnen – zu Kontrollen gegen den Willen des Betreffenden ist nur die Polizei berechtigt. Ein Kinobetreiber ist dann seinerseits (bei Verweis auf die Hausordnung) aber auch nicht verpflichtet, den betreffenden Besucher einzulassen. Er kann sich auf sein Hausrecht berufen, wird dem sich der Kontrolle verweigernden Besucher im Zweifel den Ticketpreis rückerstatten und ihn bitten zu gehen.

Hans-Jörg Völker
2025-03-31 02:53:26
Anzahl der Antworten: 13
Taschenkontrollen dürfen vom Kinopersonal im übrigen nur mit Verdacht auf eine Straftat durchgeführt werden, das Kontrollieren auf selbst mitgebrachte Snacks ohne weiteren Grund ist dem Kinopersonal demnach nicht gestattet.

Henny Schott
2025-03-23 12:08:40
Anzahl der Antworten: 19
Taschenkontrollen wegen des Verdachts auf Snack-Schmuggel darf das Personal nicht durchführen. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in deine Privatsphäre. Das geht nicht einfach so. Das Schmuggeln von Snacks in der Handtasche ist aber keine Straftat. Deshalb kann der Kinobetreiber nicht von dir verlangen, dem Personal den Inhalt deiner Tasche zu zeigen, nur weil er vermutet, dass in deiner Tasche mitgebrachtes Essen ist. Stichprobenartige Kontrollen sind willkürlich und damit nicht gestattet. Kinobetreiber können sowas auch nicht in der Hausordnung bestimmen, derartige Klauseln sind unwirksam.

Kirstin Schön
2025-03-23 11:46:26
Anzahl der Antworten: 18
In Kinos haben die Betreiber das Hausrecht. Sie können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ihre Gäste ins Kino dürfen. Nicht erlaubt ist es Betreibern, Taschen der Gäste gegen deren Willen nach Snacks zu durchsuchen. Taschenkontrollen sind nur zulässig, wenn ein Verdacht auf eine Straftat wie Diebstahl vorliegt.

Hanno Peter
2025-03-23 11:41:34
Anzahl der Antworten: 14
Nein, dürfen sie nicht. Allerdings haben die Hausrecht und dürfen Die wegschicken. Müssen dann aber den eintritt erstatten.

Susanne Bayer
2025-03-23 11:11:03
Anzahl der Antworten: 14
Ein Kino darf vorschreiben, dass die Besucher kein Essen und keine Getränke mit in den Kinosaal nehmen dürfen. Es darf aber nicht gegen den Willen der Zuschauer deren Taschen durchsuchen.
Eine Taschenkontrolle ist jedoch ein Eingriff in die Privatsphäre, der gegen den Willen des Kinogängers nicht erlaubt ist. Ein Kinozuschauer ist nicht verpflichtet, der Kinobetreiberin den Inhalt seiner Tasche zu zeigen.
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