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Darf ich im Kino Wasser mitbringen?

Ismail Fleischer
Ismail Fleischer
2025-05-02 15:14:40
Anzahl der Antworten: 12
Nein darfst du nicht. Wenn sie dich erwischen nehmen sie dir die Flasche ab und nach der Vorstellung bekommst du die Flasche wieder. Du musst ja nichts im Kino trinken und dann eben warten bis du wieder draußen bist. Oder, wenn du etwas trinken musst dann eine 0,5 Flasche aber keine 1,5 das ist doch zu viel.
Gertraude Noll
Gertraude Noll
2025-04-22 07:24:33
Anzahl der Antworten: 16
Es gibt kein allgemeingültiges Gesetz, das das Mitbringen von Snacks und Getränken untersagt. Genaugenommen entscheidet jedes Kino selbst. Dementsprechend können Kinobetreiber selbst entscheiden, ob das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen im jeweiligen Kino untersagt ist oder eben nicht.
Günther Schmitt
Günther Schmitt
2025-04-15 18:32:43
Anzahl der Antworten: 12
In der Regel nicht. Kinos haben Hausrecht und können die Mitnahme eigener Snacks und Drinks untersagen - und tun dies auch. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet. Dabei geht es natürlich nicht um einen Schokoriegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken. Stichprobenartige Kontrollen sind daher möglich. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird.
Heinz Bartsch
Heinz Bartsch
2025-04-08 00:42:33
Anzahl der Antworten: 14
Ein Kino darf einem Gast nicht verbieten, selbst mitgebrachte Getränke oder Speisen mit ins Kino zu nehmen. Tut er es doch und lässt den Besucher damit nicht ins Kino, kann der Besucher Schadensersatz für die Aufwendungen verlangen, die er aufgewendet hat, um das Kino zu besuchen. Also Fahrkarte, Kinoticket.
Beate Krieger
Beate Krieger
2025-04-01 22:48:53
Anzahl der Antworten: 17
Jeder Filmpalast hat sein eigenes Hausrecht, das meistens das Mitbringen von Getränken und Speisen untersagt. Darunter würden allerdings nicht kleine Snacks, wie beispielsweise Schokoriegel, Bonbons und Kaugummis fallen. Was man mit ins Kino nehmen darf, kommt generell auf den Kinobetreiber an. Kinos gelten als behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe. Aus diesem Grund darf das Personal auch bei Besucher:innen stichprobenartige Kontrollen durchführen und den Eintritt verbieten, wenn man die Tasche voller Essen und Getränke hat. Diese Regelungen gelten natürlich nicht für medizinisch notwendige Nahrungsmittel oder Medikamente. Diese dürfen natürlich immer mitgenommen werden. In solchen Fällen redest du gegebenenfalls am besten mit dem Personal.
Judith Wetzel
Judith Wetzel
2025-03-23 08:08:59
Anzahl der Antworten: 19
Du hast es sicher schon erwartet: Eigene Snacks und Getränke ins Kino bringen und dort verzehren, das geht in aller Regel nicht. Der Kinobetreiber kann dir also den Einlass verweigern, wenn er dich mit deinem Proviant erwischt. Grob gesagt bedeutet das, dass der Inhaber von Räumlichkeiten unter anderem bestimmen darf, was die Besucher mitbringen dürfen. Und genau dieses Recht erlaubt es auch Kinobetreibenden, das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen zu untersagen. Sie gewähren dir nur unter der Bedingung Zutritt, dass du keine Speisen und Getränke dabeihast. Hältst du dich nicht an diese Regel, kann dir der Eintritt verwehrt werden. Die allermeisten Kinos machen auch von diesem Recht Gebrauch, denn warum sollten sie den Gästen erlauben, eigenes Essen mitzubringen, wenn diese doch das Kino-Popcorn kaufen sollen?
Christoph Engel
Christoph Engel
2025-03-23 06:56:04
Anzahl der Antworten: 14
Es gibt kein Gesetz, das die Mitnahme von eigenen Snacks in den Kinosaal verbietet. Die Betreiber legen aber eine Hausordnung fest. Hiernach ist es in der Regel bei Kinos der großen Ketten UCI Kinowelt, Cinemaxx, Cineplex und Co., aber auch der kleinen unabhängigen Lichtspielhäuser verboten, eigenes Essen mitzubringen. Eine allgemein gültige Regelung gibt es nicht, es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Kinos in Deutschland das Mitbringen von Popcorn, Chips, Cola und Bier in den Hausregeln untersagen. Zwar finden anders als zum Beispiel bei Konzerten normalerweise keine allgemeinen Taschenkontrollen am Kinoeingang statt und auch Rucksäcke werden normalerweise nicht vom Kinopersonal nach Speisen durchsucht, allerdings können durchaus Stichproben stattfinden. Es gibt zwar keine Pflicht, einem Mitarbeiter den Tascheninhalt zu zeigen, euch könnte aber der Zutritt verwehrt werden. Auch wenn ihr eingepackte Getränkeflaschen in der Tasche habt, sollte euch nicht sofort ein Verweis drohen, schließlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ihr das Kino direkt nach der Arbeit besucht und vorher noch für Zuhause eingekauft habt.