Wo darf man in der Öffentlichkeit rauchen?

Heinz-Peter König
2025-03-09 05:06:27
Anzahl der Antworten: 18
In Behörden der Landes- oder Kommunalverwaltung, in Gerichten und anderen Organen der Rechtspflege, in allen sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes und der Kommunen unabhängig von ihrer Rechtsform, in Einrichtungen der Erwachsenenbildung unabhängig von ihrer Trägerschaft und auf öffentlich zugänglichen Flächen an Flughäfen und in Flughafengebäuden sind Raucherräume erlaubt.
Das Rauchen im Freien - auch auf Balkonen oder Dachterrassen - ist weiterhin erlaubt. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten gewährleistet bleibt. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist daher zu empfehlen, Rauchgelegenheiten für Beschäftigte nach Möglichkeit im Außenbereich der Arbeitsstelle einzurichten. Selbstverständlich hat der Inhaber des Hausrechts die Möglichkeit, Rauchverbote festzulegen.

Marga Heuer
2025-03-09 00:50:12
Anzahl der Antworten: 14
In trockenen Gebieten, sowie in der Nähe von Wäldern herrscht dagegen Rauchverbot, um einen Waldbrand zu vermeiden. Ein weiteres Ziel ist das Vermeiden der Verschmutzung von Örtlichkeiten oder Gegenständen.
Die Bundesländer hatten daraufhin die Pflicht, Regeln für das Rauchen in Kneipen aufzustellen. 2017 herrscht nun in allen Bundesländern ein Rauchverbot, welches in seinem Umfang jedoch variiert. Am konsequentesten fiel das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland aus. In diesen Bundesländern herrscht ein striktes Rauchverbot in allen Kneipen und Gaststätten.
Hier gilt das gesetzliche Rauchverbot nur in Gaststätten, deren Fläche größer als 75 Quadratmeter betragen.

Karlheinz Jacobs
2025-03-08 06:10:19
Anzahl der Antworten: 14
Bundesweit ist es etwa an Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht gestattet, Cannabis zu konsumieren. Auch im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich ist der Konsum tabu. Von 7 bis 20 Uhr soll Cannabis zudem in Fußgängerzonen verboten bleiben.
Eine Orientierungshilfe, wo das Rauchen von Cannabis erlaubt oder verboten ist, bietet die sogenannte Bubatzkarte. Wer wissen will, wo gekifft werden darf - findet die Karte hier.

Wolfram Moser
2025-03-07 21:45:59
Anzahl der Antworten: 10
Im Freien, z. B. auf Märkten, auf Sportplätzen, in offenen Sportstadien, Freilichttheatern, bleibt das Rauchen weiterhin erlaubt. Nach § 12 der Betriebs-Verordnung vom 10.Oktober 2007 sind das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in Verkaufsräumen und Ladenstraßen verboten; dies gilt nicht für Bereiche, in denen Getränke oder Speisen verabreicht werden. Nein, Das Rauchen ist in allen Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen verboten.

Hanni Arnold
2025-03-07 21:41:08
Anzahl der Antworten: 15
In Deutschland gibt es an vielen Orten ein strenges Rauchverbot. Es gilt in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Ämtern, Kinos, Theatern, Universitäten, Krankenhäusern, aber auch an Flughäfen und Bahnhöfen. Ebenso in Bars, Cafés, Restaurants und Diskotheken: Absolutes Rauchverbot, bitte keine Zigarette anzünden.
Einige Firmen haben für ihre rauchenden Mitarbeitenden extra Räume zum Rauchen eingerichtet. Solche abgetrennten Bereiche gibt es auch an Bahnhöfen und Flughäfen. Wer als Raucherin oder Raucher mit Freunden abends in eine Bar geht, muss zum Rauchen nach draußen vor die Tür gehen.
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