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Wann ist Böllerverbot in Hamburg?

Gertrud Reichel
Gertrud Reichel
2025-03-09 10:08:22
Anzahl der Antworten: 16
Feuerwerkskörper dürfen im gesamten Hamburger Stadtgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 1. Januar 1.00 Uhr abgebrannt werden. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Jochen Nolte
Jochen Nolte
2025-03-09 09:12:21
Anzahl der Antworten: 24
Am Jungfernstieg und am Rathausmarkt gilt ein Böllerverbot. Insbesondere am Jungfernstieg muss sich jeder darauf einstellen, dass die Polizei nachguckt, ob er Böller dabei hat.
Mandy Ruf
Mandy Ruf
2025-03-09 07:40:52
Anzahl der Antworten: 19
Feuerwerke sind zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am Neujahrstag erlaubt. Wer Knallkörper zünden will, sollte örtliche Verbotszonen meiden. Ebenso ist es in der Hamburger Innenstadt rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt verboten. Dort drohen saftige Strafen von bis zu 5000 Euro. Ausgenommen sind kleine Feuerwerke wie Knallerbsen und Wunderkerzen.
Beate Krieger
Beate Krieger
2025-03-09 07:04:36
Anzahl der Antworten: 17
Zum Jahreswechsel 2024/2025 gilt in der Hamburger Innenstadt rund um die Binnenalster und angrenzende Bereiche ein striktes Verbot für das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik (Feuerwerkskörper der Kategorie F2)! Das Verbot gilt in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar im festgelegten Bereich rund um die Binnenalster. Gültig vom 31. Dezember 2024, ab 18:00 Uhr bis 01. Januar 2025.
Ahmed Schumann
Ahmed Schumann
2025-03-09 06:56:34
Anzahl der Antworten: 20
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 1.00 Uhr. Feuerwerksraketen und Böller sind in der Hansestadt etwa rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten. Das Verbot erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt, wie die Polizei mitteilte. Lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk – also beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen – sind hier erlaubt.
Swen Ullrich
Swen Ullrich
2025-03-08 23:14:03
Anzahl der Antworten: 15
Rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt bleibt Feuerwerk an Silvester verboten. In der Verbotszone dürfen Böller und Raketen an Silvester in der Zeit zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr morgens nicht mitgeführt werden. Das Verbot gilt für die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie für den Rathausmarkt. Auch in den Bezirken sind laut Polizei wieder Einschränkungen für den Umgang mit Böllern und anderer Pyrotechnik geplant. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Tankstellen soll Feuerwerk untersagt werden. Und auch für Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete soll es ein entsprechendes Verbot geben.
Eberhard Marquardt
Eberhard Marquardt
2025-03-08 21:23:33
Anzahl der Antworten: 19
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit Knallwirkung, sogenannte Böller, dürfen im gesamten Stadtgebiet nur zwischen Silvester (Dienstag) 18 Uhr und dem Neujahrstag (1. Januar) 1 Uhr abgebrannt werden.