Hat ein Freihafen den Status eines Drittlandes?

Karl-Ludwig Moser
2025-04-05 21:05:46
Anzahl der Antworten: 20
Umsatzsteuerrechtlich wird das Gebiet vom Ausland (Drittland) zum Inland. Für Ware, die ab der Aufhebung der Freizone aus dem Drittland in das Gebiet des ehemaligen Freihafens verbracht wird, sind die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen bei Wareneingang in das Zollgebiet der Union anzuwenden.

Josefine Schaller
2025-04-02 02:43:57
Anzahl der Antworten: 22
Somit gelten nur mehr die Freihäfen Bremerhaven und Cuxhaven als Drittland. Der gesamte Hamburger Hafen unterliegt damit den zollrechtlichen Regelungen für Seezollhäfen in der Europäischen Union und wird umsatzsteuerlich dem deutschen Inland zugerechnet.

Nikolaus Wagner
2025-03-21 19:13:31
Anzahl der Antworten: 13
Hafengebiete, die zollrechtlich und soweit sie als Freizonen ausgestaltet sind nicht als zum Zollgebiet der Union gehörig anzusehen sind (Freizonenfiktion) und umsatzsteuerlich nicht als Inland behandelt werden, um die Einfuhr und Durchfuhr von Waren nicht mit administrativen Pflichten zu belasten.
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