Welche Karnevalskostüme sind tabu?

Arnulf Kellner
2025-05-21 11:30:38
Anzahl der Antworten: 8
Originale Dienst-Bekleidungen wie beispielsweise eine Polizeiuniform sind als Kostüm verboten. Das Gleiche gilt für Nazi-Uniformen oder jegliche Form von Terroristen-Outfits. Wer an den närrischen Tagen mit einem Hakenkreuz unterwegs ist, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Weiße Roben und Mützen des Ku-Klux-Klans sind ebenfalls weder lustig noch originell, sondern verboten. Auch täuschend echte Waffen sollten Sie auf keinen Fall als Maskerade wählen.

Nicolas König
2025-04-12 17:25:05
Anzahl der Antworten: 15
Unechte Waffen sind verboten. Ähneln die Schusswaffenattrappen, welche oft als Requisite zu bestimmten Verkleidungen gehören, echten Waffen zu sehr, so fallen sie unter sogenannte Anscheinswaffen. Auch Uniformen verschiedener Berufsgruppen werden mittlerweile gerne als Inspiration für Kostüme genutzt. Allerdings sollte eindeutig erkennbar sein, dass es sich um eine Verkleidung handelt.
Rechtsextremistische Verkleidungen, wie etwa als Anhänger des Nationalsozialismus, fallen unter volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme und werden strengstens untersagt. Dasselbe gilt auch für alle Verkleidungen mit allgemein in Deutschland verbotenen Symbole und Zeichen, wie etwa das Hakenkreuz. Verkleidungen, die an terroristische Vereinigungen erinnern, sind ebenfalls verboten. Bedecken Kostüme nicht genug und zeigen zu viel nackte Haut, können sie unter exhibitionistische Handlungen sowie die Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Möchten Sie sich tatsächlich als Figur aus "Haus des Geldes", "Squid Game" oder im Allgemeinen mit Maske verkleiden, sollten Sie außerdem das Vermummungsverbot beachten. Grundlegend ist es in Deutschland untersagt, das Gesicht auf dem Weg zu und bei öffentlichen Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, sowie im Straßenverkehr zu verhüllen, damit alle Personen identifizierbar sind. Auf dem Weg zur Feier sollten Sie also Ihre Kopf- und Gesichtskostümierung in jedem Fall absetzen.

Gerhild Schröder
2025-03-09 21:30:44
Anzahl der Antworten: 15
Wer sich also gerne als Polizist oder auch als Richter oder Priester verkleiden möchte, sollte sichergehen, dass das Kostüm als solches zu erkennen ist – sonst gilt es unter Umständen als verbotenes Kostüm. In Deutschland sind zahlreiche Symbole aus der NS-Zeit sowie Kennzeichen anderer rechtsextremer Gruppierungen gesetzlich verboten und dürfen daher auch nicht in Kostümen verwendet werden – selbst wenn sie eindeutig als Verkleidung erkennbar sind. Laut dem Versammlungsgesetz (§ 17a) ist es verboten, sich so stark zu verkleiden, dass eine Identifizierung nicht mehr möglich ist. Masken, übergroße Perücken oder Scherzbrillen können daher verboten sein.
Die Debatte betrifft nicht nur „Indianer“-Kostüme, sondern auch stereotype Darstellungen als Chinese, Geisha, Inder oder Kostüme mit Blackfacing. Am Ende kann jeder selbst entscheiden, welches Kostüm er oder sie tragen möchte.

Gerta Peters
2025-03-09 21:30:04
Anzahl der Antworten: 15
Verkleidungen, die Symbole oder Schlagworte verfassungswidriger Organisationen verwenden, sind als verbotene Kostüme einzustufen. Ihre Nutzung ist grundsätzlich untersagt und auch für Karneval und Halloween gibt es hier keine Ausnahme. Eine Verkleidung als Adolf Hitler oder ein Kostüm, auf dem zum Beispiel Hakenkreuze, Triskele oder Keltenkreuze zu sehen sind, solltest du auf keinen Fall wählen. Darüber hinaus sind neben Symbolen auch nationalsozialistische Abkürzungen bei der Kostümierung verboten. Auch das Mitführen von täuschend echten Waffen ist gesetzeswidrig.

Hanno Peter
2025-03-09 21:27:45
Anzahl der Antworten: 14
Gerade beim Cowboy-Kostüm gehört eine Spielzeugpistole oft zum Gesamtlook. Ähnelt diese Attrappe aber einer echten Waffe zu sehr, gilt sie als sogenannte Anscheinswaffe. Führen Sie solche Anscheinswaffen mit sich, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Auch hier gilt: Grundsätzlich dürfen Sie sich an Karneval als Polizist und Co. verkleiden. Allerdings sollte das auch immer eindeutig als Verkleidung erkennbar sein. Andernfalls fällt die Kostümierung unter den Begriff der „verbotenen Verkleidungen“.
Rechtsextremistische Verkleidungen fallen unter volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme und werden strengstens untersagt.

Erhard Conrad
2025-03-09 21:13:16
Anzahl der Antworten: 12
Originale Polizeiuniformen dürfen von unberechtigten Personen auch an Karneval nicht getragen werden. So ist es beispielsweise nicht gestattet, Dienstkleidung von Polizisten im Original zu tragen. Eine Verkleidung als Adolf Hitler wäre ebenso unpassend wie strafbar. Weitere Zeichen der nationalsozialistischen Ideologie und somit verbotene Kostüme sind beispielsweise folgende Abkürzungen: WP (= “White Power”), SGH (= “Sieg Heil”) oder B & H (= “Blut und Ehre”).
Werden diese Symbole oder Schlagworte als Teil verbotener Kostüme genutzt, kann dies einen Straftatbestand darstellen.
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